genetische Auslegung (Friedrich Müller). 4 GVG, vormals § 137 GVG). Das BVerwG sagt hierzu, dass sich die Verpflichtung der Auslegung auf die "bereits vorliegenden" Stellungnahmen bezieht. Sie dient zur Ermittlung des vom Gesetzgeber Gesagten oder Gewollten. Die Gesetzesauslegung, also die argumentative Suche nach der Bedeutung der von einem Gesetz verwendeten Wörter,[58] wird durch die genannten Kriterien der Gesetzesauslegung geleitet, so vornehmlich durch die „historische“ Interpretation (welcher Sinn ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte?) Nach der „subjektiven Theorie“ (auch „Willenstheorie“) geht es im Rahmen der Auslegung darum, den „historisch-psychologischen Willen des Gesetzgebers“ zu ermitteln. Gegenseitigkeit im öffentlichen Recht, insbesondere das Erfordernis der Kassenidentität, § 395 BGB 84 a) Verschärfung des Gegenseitigkeitsprinzips in § 395 BGB 85 b) Sonderprobleme im öffentlichen Recht 85 Diese bilden eine unüberschreitbare Grenze rationaler Erkenntnis, wie sie (in anderer Weise) sogar die Physik in einer „Unschärferelation“ hat. Rechtsgeschäfte, genauer: die in ihnen enthaltenen Willenserklärungen, sind auslegungsfähig, wenn sie mehrdeutig sind und auslegungsbedürftig, wenn die Erklärenden unterschiedliche Verständnisse für sich beanspruchen, zum Beispiel bei Erteilung einer "Generalquittung". Darüber hinaus sind auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) oder des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu berücksichtigen. Die zeitgemässe Auslegung ermöglicht sodann eine Fortbildung des Rechts. Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger 2 StGB). BVerwG, Urt. Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Dabei stehen sich verschiedene Richtungen gegenüber. Es kann also auch auf eine spezielle Fachsprache abgestellt werden. B. in Schmerzensgeldprozessen gegen die Boulevard-Presse und ihre Paparazzi die Rechte fotografierter Kinder von prominenten Eltern aus Art. welchen „Sinn“ eine Norm nach seinem „Willen“ haben soll – als Grundlage für die Auslegung einer Bestimmung. 4a GG), Systematik (Überschrift des I. Abschnitts… Diese Lückenfüllung ist aber keine schöpferische, freie Rechtsetzung durch den Rechtsanwender. H���KN�0��=EN���p�=b�Xp �X
��D�y�M�i7��;���r�������!�M�P��,Q�2����/���pV��cy\>FI�_kWa��\ҩ�������4���? B. eines einfachen Gesetzes) ungültig sind. Folglich ist weder das Vermögen noch eine einzelne Forderung „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 Abs. Sie ist vor allem im Völkerrecht bedeutsam. Nach der dogmengeschichtlichen Auslegung werden bei der Sinnfestsetzung übergeordnete Gedanken von Vorläufernormen und andere Normtexte berücksichtigt und Entwicklungslinien der bisherigen Regelungen nachgezeichnet. „Neue“ Normen dürfen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie die spätere Anwendungspraxis durch die Normadressaten. Beides ist möglich und wichtig, da im ersten Fall der Gang vor die Zivilgerichte ansteht im zweiten vor die Verwaltungsgerichte. nach der „objektiven Theorie“ (auch „Theorie der immanenten Gesetzesdeutung“) geht es darum, die dem Gesetz selbst innewohnende Bedeutung zu ermitteln. Diese Interpretationswege dienen der Präzisierung der Auslegung. Nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gelten für das Unionsrecht autonome Auslegungsgrundsätze, die im Wesentlichen mit den oben genannten übereinstimmen.[85]. Für die Auslegung erforderliche Normtatsachen muss das Gericht gegebenenfalls von Amts wegen ermitteln (§ 293 ZPO). Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen. H�ĕ͎� ���Jal>�[���j}���i����K�I&>�agW�"����1��/ _H�g1�r�,j��o3nv��X:�L��`���f�lX>��y\���I�4�3�__ij�+0uQ�T�c��y��'�y9���+�;]h:����2��S�&-2l�7���Íߛ�U�=))fM)�� ��J��]AD����7nݡ��9fuG�y;ˡv���%���ʐ�h��*�1��oL��uP!�ژ�>�A~�3FGvt��#7�b��S���7����C=�t���b\M�hK�sG_ݽ�Ж�R
��Ǡr�ǚ��ct��jL;4�@T#6;�l��7�����F>o�W���1c�7�sb6���=�Aey���u|�^qH�ty����QcB�������|��` )+ރ%�� ����Rq��5G���T�v9����ѭ�bM�ҩ��*�x���Z�=�P��\@�Q�:e�Ȩ������-N�+���"(1�AVz3��'� o�s|
[24], Ob es überhaupt möglich sei, Regeln auch für die Anwendung von Regeln zu formulieren, wurde bereits von Kant als regressus ad infinitum zurückgewiesen. [2] Als juristische Methodenlehre bezeichnet sie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu der zutreffenden Bedeutung des Textes führt.[3]. Die meisten Gesetze regeln, was „generell“ gelten soll, „Recht sein soll“, und zwar für „Jedermann“. a.) Bei deren Überprüfung ist aber nicht nur das Gesetz, an das der Maßstab der Verfassung angelegt wird, sondern auch dieser Maßstab selbst keine exakt bestimmte, sondern eine auslegungsfähige und auslegungsbedürftige Norm. 1 BGB, ist also „in Konformität“ mit dem Grundgesetz auszulegen. 3 GG). ���8R�Ę�=1fgz����c\������w�ǿl0Nh� k�1�B�3`;�4>����Q? 20 Abs. „Zutreffend“ bedeutet in diesem Zusammenhang Folgendes: Für eine Auslegung ist kennzeichnend, dass der Auslegende „nur den Text selbst zum Sprechen“ bringt, d. h. die Textbotschaft „verständlich“ macht, ohne etwas an „Sinn“ bzw. Die (fließenden) Grenzen zwischen Interpretation, (ergänzender) Auslegung und Rechtsfortbildung sind im Einzelnen streitig. Diese Auswahl hat sich innerhalb des möglichen Wortsinnes zu vollziehen, und zwar auf argumentative Weise: in einem Erwägen von Gründen, die es rechtfertigen, den Gesetzesworten gerade den gewählten Sinn beizulegen. Vertritt man darüber hinaus die Ansicht, die Faust werde selbst bei extensivster Auslegung des Wortes „Werkzeug“ nicht mehr erfasst, so bleibt wegen des strafrechtlichen Analogieverbotes kein Raum mehr für die Anwendung anderer Auslegungsmethoden. Die richtlinienkonforme Auslegung ist problematisch, da Richtlinien nicht unmittelbar wirken, sondern nur die Mitgliedsstaaten binden und von diesen in nationales Recht transformiert werden müssen. Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), oben: Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Auslegung_(Recht)&oldid=207066110, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland), „Creative Commons Attribution/Share Alike“, Zum einen ist er Bezeichnung für den Vorgang des Auslegens mit dem, Ferner ist er Bezeichnung für das Ergebnis dieses Vorganges, d. h. die „im Wege der“ Auslegung gewonnene konkrete, Bedeutung hat er im Zusammenhang mit den (unterschiedlichen), Außerdem wird mit dem Begriff Auslegung auch die sogenannte erste Stufe der Rechtsanwendung bezeichnet (Anwendung staatlich erlassener Rechtsvorschriften, d. h. positiv-gesetzlicher Vorschriften) in Abgrenzung zur sogenannten zweiten Stufe der Rechtsanwendung (Anwendung von. Beispiel: A stiftet T an, O zusammenzuschlagen. Die authentische Auslegung ist keine Auslegungsmethode. Um die „Auslegung“ zu „disziplinieren“, gibt es in der Rechtswissenschaft verschiedene Auslegungs-„Weisen“ oder -„Methoden“. Problematisch ist allerdings, dass ein einheitlicher Gesetzgeberwille bloße Fiktion ist. [83] Für Savigny war stets die Trennung zwischen dem „Inhalt der Rechtsquellen“ und ihrem „Übergang ins Leben“ erforderlich,[84] die Trennung von Fall und Norm. 1 Satz 1 BGB empfangsbedürftig ist und zugehen muss. In der Regel interpretieren die Parteien eines Vertrages diesen selbst (vgl. Die Grenze des möglichen Wortsinnes, also des Bedeutungsumfanges der Gesetzesworte (s. o. Ziff.1), ist auch die Grenze der Auslegung. Als Analogie bezeichnet man die Erstreckung der Rechtsfolge einer Norm auf einen Sachverhalt, der von ihrem Tatbestand vom Wortsinn her nicht mehr erfasst wird. [75] Die Auslegung hat also „den Charakter eines Diskurses, in dem auch bei methodisch einwandfreier Arbeit nicht absolut richtige … Aussagen dargeboten werden, sondern Gründe geltend gemacht, andere Gründe dagegengestellt werden und schließlich die besseren Gründe den Ausschlag geben sollen“.[76]. In dieser Weise können Auslegungsprobleme und andere Gerechtigeitsfragen (etwa durch die Prinzipien der Interessenabwägung, der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes) auf die für den jeweiligen Fall entscheidende Wertungsfrage hingeführt und so einer Lösung nähergebracht werden. ��@�%7���9dǺp�N7���?�7��&>>W���5�c[|V�.��:l��U���8_����D*NI5��J��)iL6s�Z����r����0��}���X�cU�%h�jQۦL"Lr���"�Ąv�}���t�n��5u�u�E�~��O�X���q����!���lD��&�\i�D3TOVRC� �T��w]T���r,y��_1 �m9vE^�i?n���4s�����"�u.5�K�
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����ٞY*�|�e���F�X�w�]Z [59] Die Suche nach der Bedeutung der Gesetzeswörter lässt sich nicht nur durch die „klassischen“ („Savignyschen“) Auslegungskriterien begrifflich strukturieren, sondern auch etwa durch die dargelegten Fragen, ob eine bestimmte Auslegung mit höherrangigen Normen vereinbar ist (Verfassungskonformität) und ob sie mit vergleichbaren Problemlösungen des gleichen Kulturkreises übereinstimmt[60] (Kulturkonformität, rechtsvergleichende Auslegung). [5] Im Rahmen der Auslegung nach dem Wortlaut geht es maßgeblich darum, den allgemeinen Sprachgebrauch zu ermitteln, bzw. Savigny setzte sich von der naturrechtlich-philosophischen Theorie des Gesellschaftsvertrages ab und befasste sich mit der historischen Rechtsentwicklung, insbesondere des Römischen Rechts. Die Berechnung von Fristen ist so gut wie in jeder Klausur des öffentlichen Rechts gefragt. Einflussreich war nach 1945 die Methodenlehre von Karl Larenz. Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinns, ... Dialektische Rechtsvergleichung – Zur Methode der Komparatistik im öffentlichen Recht, JZ 2007, S. 807 (812 ff.) Add tags for "Auslegung im öffentlichen Recht eine vergleichende Untersuchung der Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofs und der österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts". Eine vergleichbare Interessenlage besteht aber auch bei vielen einseitigen Rechtsgeschäften, nämlich dann, wenn die Willenserklärung einem anderen gegenüber abzugeben ist, also gemäß § 130 Abs. Ein Rechtsbegriff kann „unmittelbar“, also gemäß dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, verstanden werden (deklaratorische Auslegung): Die Auslegung kann erweiternd (extensive Auslegung) erfolgen: Oder sie kann einschränkend erfolgen (restriktive Auslegung): Es hat immer wieder vergebliche Versuche gegeben, absolute Grenzen der Auslegung festzulegen, sei es durch Gesetz oder per Dekret. Es gibt Kritik an der objektiven Theorie, da sie interpretatorische Willkür begünstige (Dezisionismus). Das heute vielfach diskutierte Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander konnte sich für Savigny nicht als Problem darstellen: Es handelt sich bei den vier Elementen ihm zufolge nicht um verschiedene Methoden oder verschiedene Auslegungen, sondern um Elemente der einen Methode, von denen bei dem einzelnen Auslegungsproblem das eine oder andere größeren Erkenntniswert haben kann. 8n�,
Der Auslegende muss insbesondere auch die Gesetzesmaterialien sichten und auswerten, um zu prüfen, ob das aus dem Wortlaut und dem Kontext ermittelte Ergebnis auch mit dem Sinn und Zweck einer Norm übereinstimmt. 3 GG). Im Kern steht hinter der „Kontroverse“ der beiden Theorien eine zentrale verfassungsrechtliche Frage: Sie ergibt sich daraus, dass im gewaltenteilenden Rechtsstaat die Legislative (der parlamentarische Gesetzgeber) zur Schaffung von Gesetzen (zur „Gesetzgebung“) berufen ist, und alle anderen Staatsfunktionen (Exekutive, Judikative) gemäß Art. Ist das zu überprüfende Gesetz mit der Verfassungsauslegung des Gesetzgebers, nicht aber mit der abweichenden Verfassungsauslegung des Verfassungsgerichts vereinbar, so stellt sich die Frage, wie hier die Auslegungskompetenzen des Gesetzgebers und des Verfassungsgerichts voneinander abzugrenzen sind. [90] Außerdem ist er gebunden an den Gleichheitssatz (Art. Den Großen Senaten der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat der Gesetzgeber selbst die Aufgabe der „Fortbildung des Rechts“ ausdrücklich zugewiesen (vgl. Zudem hat die Entscheidung in den Fällen des § 31 Abs. 3 GG, Art. Das wird ihm untersagt. Dies bedeutet für die „subjektive Theorie“, dass im Rahmen der Auslegung der Gesetzesbestimmungen der „Wille“ des Gesetzgebers zu ermitteln ist. In den Rechtswissenschaften wird der Begriff „Auslegung“ unterschiedlich verwendet: Wenn es um „die/eine Auslegung“ als „Teil einer Rechtsanwendung“ geht, ist damit in erster Linie maßgeblich der Vorgang gemeint, der darauf abzielt, eine Gesetzesbestimmung zu konkretisieren, d. h. die konkrete Bedeutung abstrakter Gesetzesbegriffe zu bestimmen. Dieser Vorgriff auf das erstrebenswerte Ergebnis soll der Entscheidung Ziel und Richtung geben.“[71]. Dann stellt sich die Frage, ob der vom Normgeber subjektiv gewollte oder objektiv verfolgte Sinn (das „Gesagte“) ermittelt werden muss. Doch schon darüber, welches solche relevanten Merkmale sind, und erst recht darüber, ob und warum sie für die abschließende Gleich- oder Ungleichbewertung ausschlaggebend sind, ist kein völlig rationaler, wertungsfreier Diskurs möglich. 1 Satz 1 GG). [82] Damit werden allerdings die Regeln Savignys endgültig verlassen. Prüfungsmassstab: BGer hebt kant. 3 3 GG). Die Grenze markiert dabei das Inkrafttreten der anzuwendenden Norm. Nicht eindeutige, d.h. auslegungsbedürftige Verwaltungsakte sind gem. die Auslegung von Rechtsgeschäften). 1 Abs. 79 Abs. Sinn und Zweck des Delikts Gefährliche Körperverletzung ist es aber, die erhöhte Gefährlichkeit härter zu bestrafen. Gesetzesworte haben in der Regel einen Spielraum verschiedener Bedeutungen. [52], Die Rechtswissenschaft hat für die Auslegung deutscher Gesetze weitere oder spezifischere Auslegungsmethoden entwickelt, die die „klassischen“ Auslegungsmittel ergänzen. Allerdings gibt es einige Abweichungen zu Savigny, sowohl beim Auslegungsziel (Wille des Gesetzgebers statt „Volksgeist“; siehe jedoch Zeitgeist) als auch bei den Mitteln (teleologische statt „logische“ Interpretation). Allerdings gehen sie dabei entweder über das weiteste noch denkbare sprachliche Verständnis hinaus (Analogie) oder bleiben hinter dem engsten möglichen Wortsinn zurück (teleologische Reduktion). 1 CoronaVO ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. 1 AEUV bzw. Ziel dieses Vorganges ist mithin eine … H����n� @�� 4. [29] Gegner dieser Auffassung bezeichneten Vertreter dieses Vorgehens parodisch als Begriffsjuristen. Ein Sonderfall ist die sog. Ist diese Assoziation hergestellt, ruft das Wort die Erfahrungsinhalte oder Sinngehalte, die es „bedeutet“ und „bezeichnet“ (für die es als Zeichen steht), in Erinnerung. Potacs, Auslegung im öffentlichen Recht (1994) Google Scholar Mayer , Die Theorie des rechtlichen Stufenbaus, in Walter (Hrsg), Schwerpunkte der Reinen Rechtslehre (1992) Google Scholar Griller , Die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (1989) Google Scholar Dieser Vorrang ist vom Europäischen Gerichtshof gewohnheitsrechtlich anerkannt. Also schützt das Grundrecht auch das Reiten im Wald. Dieser Transformationsakt wird aber nahezu überflüssig, wenn bei jeder Abweichung zwischen nationalem Recht und Richtlinienrecht auf die Richtlinie zurückgegriffen wird. „Le juge qui refusera de juger, sous prétexte du silence, de l’obscurité ou de l’insuffisance de la loi, pourra être poursuivi comme coupable de déni de justice.“ (Art. Insoweit spricht man von ergänzender Auslegung, teilweise auch von Rechtsfortbildung. Eine besondere Rolle kommt der grammatikalischen Auslegung im Strafrecht zu. Das Völkerrecht folgt eigenen Regeln der Interpretation (vgl. Es handelt sich dabei um „Sinnbestimmungsmittel“, das heißt um „Instrumente“ für eine Auslegung einer Gesetzesbestimmung, um deren „Ziel“, den im Gesetz objektivierten Willen des Gesetzgebers, zu erfassen.[44]. [8] Der Bedeutungsumfang von Erfahrungsbegriffen wird in der Regel nicht exakt, sondern mit einem Bedeutungsspielraum eingeführt (vom wievielten Baum ab ist ein Baumbestand ein „Wald“?). 2 GG, wortlautgleich § 1 StGB). Soll dabei auf den historischen Zeitpunkt des Normsetzung abgestellt werden oder auf den aktuellen Zeitpunkt der Normauslegung? 19 Abs. Die Auslegung von Gewohnheitsrecht fällt mit dessen Ermittlung zusammen. Für diese Ansicht spricht, dass deutsche letztinstanzliche Gerichte EG-rechtliche Vorfragen eines nationalen Verfahrens dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen müssen (Art. Ein Gericht darf und muss – insbesondere bei der Überprüfung behördlichen Handelns – einen unbestimmten Rechtsbegriff selbst konkretisieren und darf – anders als bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen – der Verwaltung keinen Entscheidungsspielraum, sondern nur einen auf Willkür überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligen. B. dort am Waldrand steht ein Reh) eingeführt. 1 IfSG hinauszugehen, muss dies im Wege eines Erst-Recht-Schlusses auch für die Folgefrage von Entschädigungsansprüchen gelten. Das Bundesverfassungsgericht ermittelt in der Regel den objektivierten Willen des Gesetzgebers: „Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist. endstream
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Mit der Wahl der Auslegungsmethode kann das Auslegungsergebnis vorbestimmt werden. Die Methodenlehre hat für das Verfassungsrecht besondere Kriterien der Auslegung entwickelt. Die systematische Auslegung beruht auf dem Gedanken, dass die Rechtsordnung als Ganzes widerspruchsfrei aufgebaut sein muss und deshalb keine Norm in ihr einer anderen Norm widersprechen kann. [73] Dies schon deshalb, weil die eingeschlossenen Gerechtigkeitserwägungen und sonstigen Wertungen nicht auf exakter Erkenntnis beruhen. Diese Auslegungsargumente lassen aber, zumal wenn verschiedene Auslegungskriterien miteinander konkurrieren, „oft einen Entscheidungsspielraum, also eine Wahl- und Wertungsmöglichkeit offen“, bei der über das Gewicht der einzelnen Argumente entschieden werden muss und insbesondere die Frage nach deren Rangordnung zumeist nicht streng rational und exakt zu beantworten ist. Normen müssen interpretiert werden, sie sind weder selbstverständlich noch eindeutig. Kurz, Schlüsselbegriffe sind methodische Instrumente die den Weg (méthodos) zur Lösung eines Problems erschließen, indem sie diesen Weg begrifflich strukturieren. der Sinn einer Norm aber zweifelhaft, ist stets Interpretation und Auslegung geboten. Da jede Textformulierung „Schwächen“ aufweist, kann daher das „sprachlich Mögliche“ nicht die Grenze für eine (weitere) Auslegung bedeuten bzw. Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt, so ist diese geboten. 20 Abs. Auslegung: Beachtet vor allem, dass insbesondere im Öffentlichen Recht oftmals eine an den Auslegungskanones orientierte, methodische Herangehensweise gefragt ist, wie z.B. [57] Sie gehört nicht zu den klassischen Auslegungskriterien, kann jedoch im Rahmen der teleologischen Auslegung eine Reflexion über Sinn und Zweck von Normen befördern. Die rechtswissenschaftliche Methodenlehre knüpft zur Auslegung heutiger Gesetze ausdrücklich an die Lehre Savignys an. Jahrhundert besteht in den europäischen Rechtsordnungen grundsätzlich ein „Rechtsverweigerungsverbot“, d. h. eine Pflicht der Richter, ihnen vorliegende Fälle zu entscheiden, und damit auch ein Zwang zur Interpretation und Lückenfüllung der Gesetze.[26]. Die geltungszeitliche Auslegung steht damit im Gegensatz zur historischen Auslegung. [4] Dies ist das Ziel der/einer Auslegung, als Teil einer Rechtsanwendung. 103 Abs. Er bezeichnet im deutschen Recht einen Terminus innerhalb eines gesetzlichen Tatbestands oder einer Norm, der vom Gesetzgeber bewusst nicht abschließend definiert wird. Gegen diese Art der teleologischen Auslegung wird vorgebracht, die Festsetzung des objektivierten Zwecks erfolge mehr oder weniger willkürlich vom Gesetzesanwender; nur was dieser zunächst durch die Zweckfestsetzung in das Gesetz hineingelesen habe, könne er im Rahmen der teleologischen Auslegung auch wieder herauslesen. Die grammatische Auslegung erfordert es also, den Sinn einer Rechtsnorm möglichst nahe an ihrem Wortsinn festzusetzen. Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können.“[41]. Dabei muss nicht der allgemeine Sprachgebrauch maßgeblich sein. Beispiel: Nach § 823 Abs. Schon die Feststellung der Eindeutigkeit ist ein Akt der Auslegung (anders im Absolutismus [In claris non fit interpretatio] oder im angloamerikanischen und französischen Rechtskreis [Sens clair- oder Acte-clair-doctrin] – hier durfte ein vermeintlich klar und eindeutig formulierter Rechtstext nicht ausgelegt werden).[36]. 4 GG gewährleistet den Rechtsweg nur, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt in … Aus dem Vorrang des überstaatlichen Unionsrechts folgt die Verpflichtung aller Organe der Mitgliedstaaten, d. h. vor allem der Gerichte und Behörden, nationales Recht im Sinne der Vorgaben des EU-Rechts, also unionskonform auszulegen. 97 Abs. Der Spielraum für Auslegung der Gesetze (des Monarchen) durch die Rechtsprechung und die Wissenschaft wurde entsprechend reduziert. Zwischenergebnis Das Urteil verletzt die Bf.in in ihrem Grundrecht aus Art. Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber durch eine enumerative Aufzählung zu erkennen gegeben hat, dass er eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf ähnliche, nicht genannte Fälle nicht zulässt (enumeratio ergo limitatio). 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) abzuwägen gegen die individuelle Garantie der Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlages aus Art. [9] Die Auswahl der zutreffenden Wortbedeutung und damit die Konkretisierung und Entwicklung des Rechts vollziehen sich – oft in fallvergleichender Weise[10] – argumentativ, d. h. durch ein Erwägen von Gründen, die diese Auswahl leiten. [18] Hinzu kamen gesetzliche Auslegungsverbote,[19] Interpretationsbeschränkungen[20], Vorlagepflichten[21] und Kommentierungsverbote. Die bestehende Rechtsordnung und die Rechtsidee können in einem Fall auseinanderfallen. Das hat sich in Deutschland vor allem nach den „Verfassungswechseln“ 1919, 1933, 1945/49 und 1989/90 gezeigt. Das Umherreiten im Wald betrifft nicht den Kern der Persönlichkeit, R wäre demnach nicht in seinem Grundrecht verletzt. Für die Fristberechnung im Öffentlichen Recht sind in aller Regel die §§ 187 ff. Die Analogie setzt voraus, dass das Gesetz nach seinem denkbar weitesten sprachlichen Verständnis den in Rede stehenden Sachverhalt nicht erfasst (Lückenhaftigkeit), dass diese Lücke planwidrig ist, der Gesetzgeber also, wenn ihm der Fall vor Augen gestanden hätte, ihn geregelt hätte und dass die Ähnlichkeit der Interessenlage die Anwendung der Rechtsfolge der analog anzuwendenden Norm rechtfertigt (argumentum lege non distinguente). Der Bürger hat keinen Geset-zesvollziehungsanspruch. Die Auslegung danach, wie der erklärte Wille allgemein verstanden werden muss (normative Auslegung), § 157 BGB, schützt dagegen den Rechtsverkehr. Der Erst-Recht-Schluss als Spezialfall des Umkehrschlusses 129 C. Der Erst-Recht-Schluss im Hinblick auf die Rechtsfolgen 130 D. Der dem Analogieschluss verwandte Erst-Recht-Schluss 131 § 8 Abgrenzung zur Rechtsfindung contra legem 132 3. Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden.[56]. Jeder Gesetzesbestimmung liegt ein bestimmter „Regelungswille“ des Gesetzgebers zugrunde. In diesem Sinne ist die systematische Auslegung keine wirkliche Auslegungsmethode, sondern nur ein Konstruktionsprinzip. Sie erfordert, den Sinn des Gesetzes danach festzusetzen, was für ein Ziel (griech. [81] Es hat auch „dem zu regelnden Sachverhalt selbst Bedeutung zugemessen“. [38] Es gibt aber auch Kritik an der subjektiven Theorie, da sie übersehe, dass der Sinn der Norm vom ursprünglichen Autor ablösbar sei (Wandel der tatsächlichen Umstände). 20 Abs. 1 GG durch ihre eigene verfassungskonforme Auslegung nur dann befreit wenn diese den anerkannten Auslegungsmethoden folgt. Überdehnt es seine Verwerfungskompetenz, dann wird es „schwerlich vermeiden können, in den politischen Tageskampf hereingezogen, auf seine vorrangige demokratische Legitimation und sozialethische Urteilskraft befragt und insgesamt stärker […] politisiert zu werden“. Beispiel: Reiter R möchte im Wald umherreiten. (Grundlegend dazu Di Fabio, NJW 1990, 947 ff.) Dieser Artikel erläutert die Auslegung im Sinne Interpretation; zu anderer Rechtsbedeutung siehe, Zwischen „Begriffsjurisprudenz“ und „Interessenjurisprudenz“, Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung, Unionsrechts- oder richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsvergleichende Auslegung (Kulturkonformität), Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander, Ergänzende Auslegung und Rechtsfortbildung, Vgl. Ergebnis Die Vb. Rechtspolitisch stellt sich aber die Frage nach einem verständigen Judicial self restraint: Wenn das Verfassungsgericht in Fragen der Verfassungsauslegung, die ernstlich zweifelhaft sind, „seine eigene Auslegung zum verbindlichen Maßstab erhebt und die des Gesetzgebers verwirft, dann verläßt es die unangreifbare Position einer Instanz, deren Autorität in Konfrontation mit dem Gesetzgeber […] vor allem darauf beruht, daß man über ihre Entscheidungen verständigerweise gar nicht streiten kann“. Keine Pflicht zur Auslegung von DIN-Normen. Kritisch zur Anwendbarkeit dieser Regeln im Verfassungsrecht: Friedrich Müller: System des heutigen Römischen Rechts, Band I, 1840, S. 206. Nach umstrittener Meinung soll ein Vorrang unter den Auslegungsmethoden der unionsrechtskonformen Deutung von Gesetzen zukommen, sofern Vorgaben des EG-Rechts überhaupt bestehen. 6 Sie droht insb., wenn lediglich von „historischer“ Auslegung … 1 Satz 2 GG; die Schadensersatznorm des BGB, hier der Begriff des „sonstigen Rechts“ in § 823 Abs. Aus dieser Systematik folgt, dass „sonstiges Recht“ ein gleichermaßen absolut geschütztes Recht sein muss, wenn die genannten Einschränkungen nicht umgangen werden sollen. �kfܡo�=K�9 C�Dz6����kp��v��B�cI�z�G�� (Beispiel) „Ich setze meine Nachkommen zu Erben ein.“ (oder: „Meine Nachkommen sollen mich beerben.“). Der Begriff bezeichnet mithin eine „Tätigkeit“, einen „Vorgang“, durch den der Sinn eines Textes „deutlicher und genauer ausgesagt und mitteilbar gemacht“ wird. 4 TV-L besteht nunmehr ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Ein Beispiel für eine gesetzesimmanente Rechtsfortbildung ist die Analogie. Zudem wird auch kritisiert, solche Abweichungen vom ermittelbaren Zweck des historischen Gesetzgebers seien zwar notwendig, aber nicht als Auslegung zu bezeichnen. Meinungsfreiheit (Art. „für die Zukunft“ geschaffen werden, und dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Norm die sich wandelnden Lebensverhältnisse (noch) nicht überblicken konnte. [5], In der Rechtswissenschaft wird oft angenommen, dass der sprachlich ermittelte Wortsinn die Grenzen einer Auslegung abstecke. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Auslegung vor allem in: Es zeigen sich zwei – mitunter gegenläufige – Maximen: Die Auslegung nach dem wirklichen Willen (natürliche Auslegung), wie in § 133 BGB beschrieben, verwirklicht die Privatautonomie. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes – im Gegensatz zu Beamten – ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber grundsätzlich nur im vertraglich geschuldeten Maße zur Verfügung stellen müssen2. Ramsauer/Lambiris/Kappet Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht Rn. Teilweise wird der systematischen Auslegung noch der zusätzliche Aspekt zugemessen, dass eine Rechtsnorm nach der Systematik der mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen auszulegen ist. +h�9Wq���yE�9�1 s��G��M��f���'�F��B������\���ISq��&.��LULj��6��s��߅1gg|�Dg����_/��JNk Oft lässt nämlich der allein unter grammatischen Aspekten ermittelte Wortsinn immer noch verschiedene Deutungsmöglichkeiten offen, ohne dass beantwortet werden kann, welche von den möglichen Deutungen diejenige ist, die dem objektiven Willen des Gesetzgebers entspricht. 3 GG an „Recht und Gesetz“ gebunden sind. Teleologische Auslegung 6. Nach der herrschenden Auffassung gibt es zwischen den einzelnen Auslegungskriterien kein klares Rangverhältnis. Gemäß § 3 Abs. Staatsexamensklausuren im Öffentlichen Recht - Verfeinerung der gutachtlichen Methodik und Klausurtechnik im Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht („Anwendungswissen“) ... Beispiel für ein allgemeines Argument im Zusammenhang mit der Auslegung (meist die teleologische Auslegung) ist.
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